Gut vorsorgen heißt auch: Entscheidungen festhalten
Viele Menschen beschäftigen sich mit finanzieller Vorsorge oder der Absicherung ihrer Familie. Deutlich seltener wird darüber nachgedacht, wie medizinische Entscheidungen getroffen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
Genau hier setzt die Patienten- und Organverfügung an. Sie hält Deinen persönlichen Willen fest und gibt Orientierung – für Ärzte, aber vor allem auch für Angehörige.
Wer vorsorgt und eigene Wünsche dokumentiert, nimmt seinen Liebsten schwierige Entscheidungen zwar nicht vollständig ab, aber schafft Klarheit und Sicherheit – damit Angehörige wissen: Wir handeln in ihrem oder seinem Sinne.
In diesem Ratgeber erfährst Du, was eine Patienten- und Organverfügung ist, wie Du sie erstellst und welche Fragen Du Dir dabei stellen kannst, um Deinen Willen bestmöglich festzuhalten.
Was ist eine Patientenverfügung?
Mit einer Patientenverfügung bleibst Du selbstbestimmt, auch wenn Du wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen oder Deinen Willen nicht mehr äußern kannst.
Das kann zum Beispiel nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder in einer Situation mit eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit der Fall sein.
Die Patientenverfügung unterstützt Ärzte sowie vertretende Personen dabei, medizinische Entscheidungen entsprechend Deiner persönlichen Vorstellungen zu treffen. In ihr hältst Du schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Du Dir in Bezug auf Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen wünschst – und welche nicht.
Aufbau einer Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung besteht grundsätzlich aus drei Elementen:
- Beschreibung möglicher Behandlungssituationen
- Festlegung der gewünschten oder abgelehnten Maßnahmen
- Datum und Unterschrift
Inhalte einer Patientenverfügung
In einer Patientenverfügung kannst Du zum Beispiel Folgendes festhalten:
- Möchtest Du lebensverlängernde Maßnahmen in bestimmten Situationen?
- Soll eine künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr erfolgen?
- Wünschst Du Wiederbelebungsmaßnahmen?
- Wie wichtig ist Dir Schmerzbehandlung – auch wenn dadurch Nebenwirkungen entstehen können?
- Welche Wünsche hast Du zur Betreuung am Lebensende?
Bei der Erstellung geht es nicht darum, jede medizinische Situation vorhersehen zu müssen, sondern Deinen Werten und Deinem Wunsch nach Selbstbestimmung Ausdruck zu geben.
Was ist eine Organverfügung?
Mit einer Organverfügung hältst Du fest, ob Du nach Deinem Tod Organe oder Gewebe spenden möchtest.
Du kannst dabei unterschiedliche Entscheidungen treffen:
- Ich stimme einer Organ- und Gewebespende zu.
- Ich lehne eine Organ- und Gewebespende ab.
- Ich stimme nur bestimmten Spenden zu.
- Eine andere Person soll für mich entscheiden.
Ein Organspendeausweis kann als Papierformular oder Plastikkarte im Scheckkartenformat bei sich getragen werden und enthält auf der Vorderseite persönliche Daten, auf der Rückseite die gewählte Option, Datum und Unterschrift. Den Organspendeausweis kannst Du bei uns im DELA Familienschutz beantragen.
Wichtig: Auf die Frage „Organspende – ja oder nein?“ gibt es keine richtige oder falsche Antwort. Entscheidend ist, dass Deine Wahl zu Deinen persönlichen Werten passt.
Warum ist die Organverfügung Teil der Patientenverfügung?
Die Organverfügung wird häufig gemeinsam mit der Patientenverfügung betrachtet oder in einem gemeinsamen Vorsorgedokument erfasst, damit sich die Entscheidungen nicht widersprechen.
Der Hintergrund: Für eine Organspende müssen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Tod noch medizinische Maßnahmen vorübergehend fortgeführt werden, damit Organe für eine Transplantation erhalten werden können. Dazu kann beispielsweise eine künstliche Beatmung gehören.
Wenn in einer Patientenverfügung gleichzeitig festgelegt ist, dass intensivmedizinische Maßnahmen grundsätzlich abgelehnt werden, kann das mit dem Wunsch nach einer Organspende kollidieren.
Ein Beispiel:
- In der Patientenverfügung steht: Keine künstliche Beatmung in einer bestimmten Situation.
- In der Organverfügung oder Organspendeentscheidung steht: Ich möchte Organe spenden.
Dann müssen Ärzte prüfen, wie beide Willensäußerungen zusammenpassen und welcher Wille für die konkrete Situation maßgeblich ist.
Deshalb ist es sinnvoll, beide Dokumente aufeinander abzustimmen und die Entscheidung zur Organspende bei der Formulierung der Patientenverfügung mitzudenken.
Warum ist die Patienten- und Organverfügung wichtig?
Viele Angehörige erleben es als belastend, medizinische Entscheidungen mittragen zu müssen – besonders dann, wenn unklar ist, was sich die betroffene Person gewünscht hätte.
Eine Patienten- und Organverfügung kann dabei helfen:
- Deinen Willen sichtbar zu machen
- Angehörigen Orientierung zu geben
- Unsicherheiten zu reduzieren
- Gespräche innerhalb der Familie zu erleichtern
- Selbstbestimmung auch in schwierigen Situationen zu stärken
Wenn keine Entscheidung dokumentiert ist, werden Angehörige häufig gebeten, den mutmaßlichen Willen einzuschätzen. Das kann emotional belastend sein.
Fragen, die Du Dir vor dem Ausfüllen stellen kannst
Manche Fragen wirken im ersten Moment groß. Oft hilft es, sie in Ruhe für sich zu beantworten.
Für die Patientenverfügung
- Was bedeutet Lebensqualität für mich?
- Welche medizinischen Maßnahmen wünsche ich mir in bestimmten Situationen?
- Wo liegen meine persönlichen Grenzen?
- Was wäre mir bei einer schweren Erkrankung besonders wichtig?
Für die Organverfügung
- Habe ich mich bereits mit Organspende beschäftigt?
- Welche Haltung habe ich persönlich dazu?
- Möchte ich meine Entscheidung mit meiner Familie teilen?
Häufige Fragen zur Patienten- und Organverfügung
Ab welchem Alter kann ich eine Patienten- und Organverfügung erstellen?
Jede volljährige Person kann eine Patienten- und Organverfügung verfassen – unabhängig vom Gesundheitszustand.
Muss eine Patienten- und Organverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Verfügung schriftlich erstellt, eigenhändig unterschrieben und eindeutig formuliert ist.
Wie lange gilt meine Patienten- und Organverfügung?
Eine Patientenverfügung gilt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Inhalte regelmäßig zu prüfen – insbesondere dann, wenn sich Lebensumstände oder persönliche Einstellungen verändern.
Als Orientierung kannst Du die Verfügung alle drei Jahre erneut durchsehen und selbst ohne Aktualisierung mit dem neuen Datum unterschreiben. Das bekräftigt, dass die Inhalte weiterhin Deinem aktuellen Willen entsprechen.
Sollte ich mit meiner Familie über Vorsorge sprechen?
Ja – unabhängig davon, wie Du Dich entscheidest. Ein Gespräch kann Angehörigen später Orientierung geben und Missverständnisse vermeiden.
Wo sollte ich die Dokumente aufbewahren?
Wichtig ist, dass die Dokumente im Ernstfall gefunden werden.
Informiere Angehörige, Bevollmächtigte und Hausärzte darüber, wo die Unterlagen liegen.
Es kann sinnvoll sein, die Dokumente in einem Ordner „Vorsorgedokumente“ aufzubewahren und zusätzlich einen Hinweis in der Brieftasche mitzuführen.
Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist ebenfalls möglich.
Was passiert, wenn es keine Patientenverfügung gibt?
Liegt keine Patientenverfügung vor oder passt sie nicht zur konkreten Situation, wird der mutmaßliche Wille ermittelt.
Dabei prüfen Ärzte gemeinsam mit Bevollmächtigten oder Betreuenden, welche Maßnahmen medizinisch sinnvoll sind. Berücksichtigt werden unter anderem frühere Aussagen, persönliche Wertvorstellungen und bekannte Wünsche.
Fazit: Vorsorge schafft Orientierung – für Dich und Deine Angehörigen
Patienten- und Organverfügung sind keine Dokumente nur für das Lebensende.
Sie helfen dabei, den eigenen Willen sichtbar zu machen, Orientierung zu geben und Angehörige in schwierigen Situationen zu entlasten.
Den ersten Schritt hast Du bereits gemacht, indem Du Dich informiert hast. Der nächste kann sein, Deine Vorsorgedokumente auszufüllen und mit Deinen Angehörigen darüber zu sprechen.
Ergänzend kann es sinnvoll sein, eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu erstellen. So steht im Fall der Entscheidungsunfähigkeit eine Vertrauensperson bereit, die Deinen Willen vertreten und Deine Patienten- und Organverfügung unterstützen kann.
Die wichtigsten Vorsorgedokumente, wie die Patienten- und Organverfügung, die Vorsorgevollmacht oder die Sorgerechtsverfügung, findest Du kostenlos bei uns im DELA Familienschutz.




